Die Bürgergruppe und Mitstreiter aus München, für Sicherheit und Lärmschutz an der Bahn berichtet über den heutigen FAZ Artikel.
Unter der Überschrift "Bahnlärm macht krank" berichtet die heutige FAZ über die sich zu Beginn des neuen Jahres konstituierende parteiübergreifende "Abgeordnetengruppe Bahnlärm" um Erwin Rüddel (CDU), Detlev Pilger (SPD) und Tabea Rößner (Grüne). Der Gruppe sollen sich bislang 88 der 631 MdBs angeschlossen haben.
Zitate aus dem Artikel:
"Die Abgeordnetengruppe gegen Bahnlärm bekräftigt, solange nicht alle Güterwagen umgerüstet seien, sollten Tempobeschränkungen - notfalls Nachtfahrverbote - eingeführt werden."
"Die Abgeordneten gegen Bahnlärm fordern nun "eine schnellere Umrüstung der Güterwagen auf LL-Sohle innerhalb von 3 Jahren" sowie "die zügige Implementierung aller verfügbaren Technologien zur Lärmminderung am rollenden Material und am Gleis". Zudem müsse es eine stärkere Spreizung der lärmabhängigen Trassenpreise nach dem Modell der Schweiz geben."
"Fachleute bezweifeln indes, dass eine Umrüstung der Waggons bis 2020 tatsächlich eine "Halbierung des Bahnlärms" bringen wird - also eine Reduzierung um 10 Dezibel. Sie halten es für unrealistisch, dieses Ziel allein durch diese Einzelmaßnahme - ohne Gleise und Loks einzubeziehen - zu erreichen. So wird erwartet, dass allenfalls eine Minderung um 3 Dezibel bis 2020 zu schaffen ist."
Anmerkung:
Der aktuelle wissenschaftliche Stand der Lärmmedizin zeigt, dass Bahnlärm auch schon weit unterhalb der bislang von der Rechtsprechung als gesundheitsschädlich angesehenen Grenze von 70/60 dB(A) tags/nachts nicht nur krank macht, sondern auch zu statistisch signifikant erhöhten Todesfallraten führt (eine fortlaufend ergänzte Liste aktueller Publikationen zur Lärmwirkung ist ab sofort auf http://www.infoline-bahnlaerm.de/laermwirkung.htm zu finden).
Es dürfte daher schwerlich zu bestreiten sein, dass Anlieger an zu lärmsanierenden Bahntrassen, die noch nicht saniert sind und an denen die Anlieger die regelmäßig Pegeln über 70/60 dB(A) ausgesetzt sind, fortlaufend in großer Zahl am Lärm erkranken und an den Folgen auch versterben.
Während diese Zustände an Bahntrassen bislang von der Aufsichtsbehörde EBA hingenommen werden, ohne verkehrsbeschränkende Maßnahmen mit dem Ziel der Lärmminderung anzuordnen, haben seit Urteilen des Hess. VGH und des VG Oldenburg, alle aus 2014, die zuständigen Straßenbehörden keinen Ermessensspielraum mehr und sind daher verpflichtet, ab etwa 60 dB(A) nachts - auch an überörtliche bedeutsamen Bundesstraßen - zum Schutz der Gesundheit der Straßenanwohner verkehrsbeschränkende Maßnahmen (d.h. Tempe 30 und/oder Nachtfahrbeschränkungen für Lkw) zu verhängen:
Bei Bahnlärm-Betroffenen vertraten die Verwaltungsgerichte, auch in 2014, hingegen bislang die Auffassung, dass kein Anspruch auf Einschreiten des EBA bestünde und die Betroffenen sich doch auf zivilrechtlichem Weg Lärmschutzfenster erstreiten sollen. Deutlicher kann die Ungleichbehandlung zwischen Bahn- und Straßenanliegern nicht mehr ausgedrückt werden:
Wir prüfen daher derzeit, ob die vorhandenen lärmmedizinischen Erkenntnisse und rechtlichen Anforderungen an die Beweisführung ausreichen, um einen Anfangsverdacht auf Straftaten nach §§211ff und 223ff. StGB (Straftaten gegen das Leben und die körperliche
Unversehrtheit) begründen zu können, um dann Strafantrag gegen die Verantwortlichen (DB AG, EBA und deren Rechtsaufsicht im BMVI) zu erstatten.
Mit besten Wünschen für das Neue Jahr
Bürgergruppe für Sicherheit und Lärmschutz an der Bahn
Spruch des Tages:
Ein Verkehrsmittel, das jährlich Lärmschäden in Höhe von 1 Mrd. EUR verursacht, ist nicht umweltfreundlich.