Erhebung von Einwendungen und Widersprüchen.
Sie sind nicht mit dem dreigleisigen Ausbau der Bestandsstrecke ABS46/2 einverstanden und wollen sich zur Wehr setzen.
Damit Sie sich eine Möglichkeit einer Klage wahren, müssen Sie im Planfeststellungsverfahren eine Einwendung und/oder einen Widerspruch erheben.
Hier erhalten Sie die wichtigsten Informationen zum Ablauf für Ein- und Widersprüche.
Einwendungen/Widersprüche fristgerecht erheben.
Nach Eröffnung des PFV für Ihren Abschnitt, müssen sie Ihre Widersprüche geltend machen. Lassen Sie die Frist verstreichen, haben Sie keine Möglichkeiten mehr, rechtskräftig gegen einen Planfeststellungsbeschluss zu klagen.
Einwendungen/Widersprüche individuell gestalten.
In der Einwendung können Sie Ihre privaten und auch alle öffentlichen Interessen gegen den dreigleisigen Ausbau aussprechen.
Gestalten Sie aber ihren Widerspruch individuell (keine Massenwidersprüche). Hier sind alle persönlichen Gründe gegen einen dreigleisigen Ausbau aufzuführen.
In einem späteren Klageverfahren können Sie keine Gründe nachreichen.
Finanzielle Risiken entstehen bei solch einem Verfahren (Einwendung/Widerspruch) auch bei einer Ablehnung nicht. Es bleibt kostenneutral.
Verkauf/Tausch oder Enteignungen
Sollten Sie die Absicht haben ihren privaten Grundbesitz an die Bahn zu veräußern/tauschen, sollten Sie trotzdem Widerspruch einlegen.
Hiermit erhalten Sie sich die Möglichkeit, offen eventuell Klage gegen die Bahn einzureichen. Bei etwaigen Verhandlungen um Ihren privaten Grundbesitz mit der Bahn stärken Sie so Ihre Verhandlungsposition.
Einwendungen können alle Besucher kostenlos von unserer HP herunterladen.
Widerspruchsformulare sind für Mitglieder ebenfalls kostenlos.
Die Mitgliedschaft bei der IG-Biss beträgt 2 € pro Monat - Einzelmitgliedschaft und 3 € Familienmitgliedschaft.
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Nur mit vielen Mitgliedern können wir erfolgreich arbeiten!
Wir versuchen Sie bestmöglich zu unterstützen, verstehen diese Unterstützung aber nicht als eine Rechtsberatung.
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Der Vorstand
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