Die IG BISS stellt der Stadt Emmerich und der Stadt Wesel Fragen zur geplanten Blockverdichtung auf der ABS 46/2 Emmerich- Oberhausen.
Am 15.12 2009 stellte die IG BISS auf einer Ratssitzungen (mit Bürgerfragestunde) dem Bürgermeister Herrn Diks in Emmerich folgenden Text mit drei Fragen.
Da in Wesel keine Bürgerfragestunde eingerichtet ist, wurden der Bürgermeisterin Frau Weskamp, zeitgleich das gleiche Schriftstück zur Kenntnisnahme überreicht.
Betr.:Betuweroute
Sehr geehrter Herr Diks
Sehr geehrte Frau Westkamp
Hinweise, dass die Deutsche Bahn AG die Blockverdichtung auf der Bestandsstrecke zwischen der deutsch-niederländischen Staatsgrenze und Oberhausen in absehbarer Zeit nutzen will, verdichten sich – möglicherweise sogar in Verbindung mit einem europäischen Zugleitsystem (ERTMS), dass auf der holländischen Betuweroute bereits genutzt wird. Als Termin (Pressemitteilung vom 15. Oktober 2009) für die Realisierung der Blockverdichtung nennt der Hafen in Rotterdam das Jahr 2011. Sollte die Bahn mit Blick auf die Blockverdichtung Fakten schaffen, bevor in Bereichen der Trasse vertraglich vereinbarter Lärmschutz installiert ist, widerspricht dieser Schritt der Vereinbarung über Planung und Finanzierungsaufteilung der Ausbaustrecke zwischen Bundes- und nordrhein-westfälischer Landesregierung sowie Deutscher Bahn AG vom 6. Juni 2002. Diese Vereinbarung sieht im Paragraph 2 (Ausbaustufen) vor, dass die Leistungsfähigkeit der Strecke erst im Rahmen der dritten Stufe durch Blockverdichtung verbessert wird, nachdem ... im Rahmen der Gesamtplanung an einvernehmlich ausgewählten Abschnitten der Strecke Lärmschutzmaßnahmen zu Lasten des Landes realisiert worden sind.
Ich frage Sie,
ist der Stadt Emmerich und Ihnen als Bürgermeister bekannt, ob die Vereinbarung zwischen Bundes- und Nordrhein-Westfälischer Landesregierung sowie Deutscher Bahn AG zwischenzeitlich geändert wurde und möglicherweise andere Ausbaustufen als die ursprüngliche Fassung vorsieht?
ist die Stadt Emmerich bereit, gegen die Deutsche Bahn AG juristische Schritte einzuleiten, um den Zustand vor Inbetriebnahme der Blockverdichtung wieder herzustellen, falls das bundeseigene Schienentransportunternehmen gegen die oben genannte Vereinbarung verstößt – notfalls auch im Verbund mit den anderen Anliegergemeinden der Bestandsstrecke und möglicher Unterstützung der Bundes- und Landesregierung als Mitunterzeichner der Vereinbarung?
welche Maßnahmen sieht die Stadt Emmerich vor, um dem Ruhe- und Sicherheitsbedürfnis der schienenlärm-geplagten Menschen angesichts steigender Güterzugzahlen mit erheblichen Anteilen an Gefahrguttransporten auf der Bestandsstrecke durchzusetzen, falls die Deutsche Bahn AG die oben genannte Vereinbarung unterläuft und Ihrerseits keine Bereitschaft zur Klage besteht.